Ansprechpartner
Bei Fragen zu passenden Vereinsangelegenheiten.
Vereinsvorstand §26 BGB
Manfred Novacek
1. Vorsitzender
Mobil: 0170 2108299
Pascal Durwen
Geschäftsführer
Mobil: 0176 28797314
Christian Engelberg
Schatzmeister
Mobil: 01579 2320192
Mitgliederverwaltung
Alles rund ums Thema Mitgliedsbeiträge, Rechnungen und Vereinsaustritt.
Christian Engelberg
Schatzmeister
Jugendfußball & Spielbetrieb
Für Fragen rund um den Bereich Kinderfußball & Spielbetrieb (Jungen und Mädchen).
Marco Schulze
Jugendleiter
Dokumente
Alle Dokumente als PDF-Download verfügbar!
Bitte alle Unterlagen zusammengefügt beim zuständigen Trainer einreichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vereinsunterlagen
„Jetzt Mitglied werden!“
Anmeldeformular
Für eine Mitgliedschaft muss dieses Dokument ausgefüllt werden.
Bildungs- und Teilhabe Antrag
Hier können Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe herunterladen und ausfüllen.
Vereinssatzung
Hier können Sie unsere Vereinssatzung lesen.
FAQ
Du hast Fragen zu unserem Verein? In den FAQs findest du Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Mitgliedschaft, Training und Organisation. Einfach reinschauen – und wenn noch etwas offen bleibt, kontaktiere uns gerne.
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Grundsätzlich kann jede Person Mitglied werden, die Interesse am Sport treiben hat. Je nach Angebot/Abteilung gibt es unterschiedliche Altersgruppen. Mehr Infos unter: Sportarten
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Er wird wie folgt gestaffelt:
- bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 143,00 Euro
- ab dem 18. Lebensjahr: 173,00 Euro
- Senior*innen ab dem 65. Lebensjahr: 143,00 Euro
- Auszubildene, Studierende, Behinderte (ab 50% GDB): 124,00 Euro
- Ab dem 3. aktiven Mitglied bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 0,00 Euro
- Passives Mitglied: 100,00 Euro
- Förderer: 60,00 Euro
Bei Neuanmeldung fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 Euro an.
Die Staffellung kann je nach Abteilung abweichen.
Wie lange läuft die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft läuft in der Regel auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht zum Ende eines Jahres gekündigt wird.
Wann beginnt meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Aufnahme auf der Vereinsanmeldung.
Kann ich mehrere Angebote gleichzeitig nutzen?
Ja, Mitglieder können – je nach Verfügbarkeit – an mehreren Trainings, Gruppen oder Angeboten teilnehmen.
Wie und wann werden die Mitgliedsbeiträge bezahlt?
Die Beiträge werden per Lastchrift jährlich eingezogen.
Sofern Sie die Mitgliedschaft im Jahr abschließen, so wird der Vereinsbeitrag anteilig berechnet.
Wenn Sie der SEPA-Lastschrift nicht zustimmen, so erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro.
Was passiert bei einem Vereinswechsel oder Umzug?
Sprich uns gerne an – wir finden in der Regel eine unkomplizierte Lösung.
Kann ich meine Mitgliedsdaten ändern (Adresse, Bankverbindung)?
Ja, Änderungen kannst du uns jederzeit per E-Mail mitteilen.
Kann ich den Verein finanziell unterstützen, ohne aktiv mitzumachen?
Ja, über eine Fördermitgliedschaft oder Spenden ist das jederzeit möglich.
Ist meine Mitgliedschaft steuerlich absetzbar?
Bei gemeinnützigen Vereinen können Beiträge und Spenden steuerlich geltend gemacht werden.
Trainings- und Spielbetrieb
Wann und wo findet das Training statt?
Die Trainingszeiten und -orte variieren je nach Abteilung, Gruppe oder Altersklasse. Eine aktuelle Übersicht findest du bei den einzelnen Sportarten
Wer kann am Training teilnehmen?
Am Training können grundsätzlich alle aktiven Mitglieder der jeweiligen Gruppe teilnehmen. Bei freien Kapazitäten ist nach Absprache auch ein Probetraining möglich.
Gibt es ein Probetraining?
Ja, Interessierte können bis zu 3 Mal kostenlos und unverbindlich teilnehmen.
Muss ich regelmäßig am Training teilnehmen?
Eine regelmäßige Teilnahme wird erwartet, da sie wichtig für den Trainings- und Spielbetrieb ist. In begründeten Fällen (z. B. Krankheit, Schule, Beruf) bitten wir um rechtzeitige Abmeldung beim Übungsleiter.
Was passiert, wenn ich länger nicht am Training teilnehmen kann?
Bitte informiere die Trainerin oder den Trainer. Bei längerer Abwesenheit kann gemeinsam geklärt werden, wie weiter verfahren wird.
Welche Ausrüstung benötige ich für Training und Spiele?
Die benötigte Ausrüstung richtet sich nach der Sportart. Grundsätzlich sind sportgerechte Kleidung und geeignetes Schuhwerk erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner der Abteilung.
Wie werden Mannschaften oder Gruppen eingeteilt?
Die Einteilung erfolgt in der Regel nach Alter, Leistungsstand und organisatorischen Gesichtspunkten durch die Trainer oder den Verein.
Wer entscheidet über den Einsatz im Spielbetrieb?
Die Entscheidung über Aufstellungen und Spieleinsätze trifft die jeweilige Trainerin oder der Trainer im Sinne des sportlichen und mannschaftlichen Erfolgs.
Gibt es eine Spielgarantie für alle Mitglieder?
Nein. Ein Anspruch auf einen bestimmten Spieleinsatz besteht nicht.
Ist die Teilnahme am Spielbetrieb verpflichtend?
Die Teilnahme am Spielbetrieb ist grundsätzlich freiwillig. Wer jedoch für eine Mannschaft gemeldet ist, sollte die Termine möglichst zuverlässig wahrnehmen.
Was passiert bei Trainings- oder Spielausfall?
Über Ausfälle oder Änderungen informieren wir rechtzeitig über die bekannten Kommunikationswege (z. B. Website, E-Mail, Messenger).
Wie verhalte ich mich bei Spielen und Veranstaltungen?
Von allen Mitgliedern wird ein faires, respektvolles und sportliches Verhalten gegenüber Mitspielern, Gegnern, Schiedsrichtern und Zuschauern erwartet.
Wie verhalte ich mich bei Spielen und Veranstaltungen?
Von allen Mitgliedern wird ein faires, respektvolles und sportliches Verhalten gegenüber Mitspielern, Gegnern, Schiedsrichtern und Zuschauern erwartet.
Beiträge & Zahlungsverzug, Kündigung und Ausschluss
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Er wird wie folgt gestaffelt:
- bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 143,00 Euro
- ab dem 18. Lebensjahr: 173,00 Euro
- Senior*innen ab dem 65. Lebensjahr: 143,00 Euro
- Auszubildene, Studierende, Behinderte (ab 50% GDB): 124,00 Euro
- Ab dem 3. aktiven Mitglied bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 0,00 Euro
- Passives Mitglied: 100,00 Euro
- Förderer: 60,00 Euro
Bei Neuanmeldung fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 Euro an.
Die Staffellung kann je nach Abteilung abweichen.
Wie und wann werden die Mitgliedsbeiträge bezahlt?
Die Beiträge werden per Lastchrift jährlich eingezogen.
Sofern Sie die Mitgliedschaft im Jahr abschließen, so wird der Vereinsbeitrag anteilig berechnet.
Wenn Sie der SEPA-Lastschrift nicht zustimmen, so erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro.
Was passiert, wenn ein Mitglied den Beitrag nicht zahlt?
Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied zunächst erinnert. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, fallen gemäß unserer Satzung Mahngebühren an. Ebenfalls ruht die aktive Mitgliedschaft bis zur Zahlung des fälligen Beitrags.
Ab wann gilt ein Mitglied als zahlungsverzugspflichtig?
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Beitrag nach Fälligkeit trotz Erinnerung nicht beglichen wurde.
Kann die Mitgliedschaft wegen offener Beiträge beendet werden?
Ja, bei längerem Zahlungsverzug kann der Vorstand einen Ausschluss gemäß Satzung beschließen.
Werden bei Rücklastschriften zusätzliche Kosten erhoben?
Ja, entstehende Bankgebühren werden dem Mitglied weiterberechnet.
Kann ich den Beitrag stunden oder reduzieren lassen?
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. finanzielle Schwierigkeiten) kann nach Absprache eine individuelle Lösung gefunden werden.
Wie endet die Mitgliedschaft im Verein?
Die Mitgliedschaft endet durch
-
den Austritt aus dem Verein (Kündigung),
-
den Ausschluss aus dem Verein oder
-
den Tod des Mitglieds.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Der Austritt aus dem Verein ist durch eine schriftliche Kündigung an die Geschäftsadresse des Vereins möglich. Die Kündigung wird zum 31.12. eines Jahres wirksam.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Verein fristgerecht vor dem 31.12. vorliegen, damit sie zum Jahresende wirksam wird.
Was passiert mit meinen Rechten nach Beendigung der Mitgliedschaft?
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
Müssen offene Beiträge trotz Kündigung noch bezahlt werden?
Ja. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere offene Mitgliedsbeiträge, bleiben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.
Was passiert mit vereinseigenen Gegenständen?
Vereineigene Gegenstände sind dem Verein zurückzugeben oder – falls dies nicht möglich ist – wertmäßig zu ersetzen.
Habe ich Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge?
Nein. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter oder überzahlter Beiträge besteht nicht.
Wann kann ein Mitglied ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss kann erfolgen bei schweren Verstößen gegen die Vereinsinteressen oder bei dauerhaftem Zahlungsverzug. Näheres regelt die Satzung.



